Bauprodukte, maschinen, niederspannungsgeräte und ATEX-Produkte
Zum Thema
Vom Asphaltmischgut bis zum Ziegel: Zahlreiche Bauprodukte, aber auch Maschinen und elektrische Betriebsmittel müssen vor dem Inverkehrbringen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Doch welche Rechtsgrundlage ist anzuwenden, insbesondere, wenn ein Produkt unter mehrere EU-Verordnungen oder EU-Richtlinien fällt? Wir zeigen Ihnen, wer bei der CE-Kennzeichnung wofür zuständig ist und was in der Planung, bei der Ausschreibung und bei der Verwendung von (Bau-)Produkten zu beachten ist.
Im Online-Workshop erfahren Sie vertiefend, wer bei der CE-Kennzeichnung wofür zuständig ist und was in der Planung, bei der Ausschreibung und bei der Verwendung von (Bau-)Produkten zu beachten ist.
ihr nutzen
- Schritt für Schritt zum CE-Kennzeichen: Sie lernen alles, was Sie wissen müssen.
- Erfahren Sie, ob eine CE-Kennzeichnung für Ihre Produkte notwendig ist und welche Verantwortung Sie dadurch eingehen.
- Sie fragen, unsere Experten antworten.
Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Details & Anmeldung
Termin & Ort
Montag, 22. Februar 2021, 09:00 - 16:00 Uhr
online über unser Videokonferenztool
Teilnahmebeitrag Online
EUR 477,00 (regulärer Preis)
EUR 429,00 (ermäßigter Preis)
jeweils zzgl. 20 % USt.
Start-ups:
Start-ups: 25 % Ermäßigung, Registrierung und Detailinfos unter www.austrian-standards.at/startup
Seminarnummer
2111003
UNSER TIPP
Besuchen Sie auch das dazugehörige Info-Webinar am 15. Jänner 2021 und erfahren Sie die Grundlagen der CE-Kennzeichnung nach der Bauprodukteverordnung und den weiteren relevanten EU-Richtlinien. Der Preis des Info-Webinars wird bei Besuch des Workshops angerechnet!
Vortragende/r